Das Zehn-Täler-Dorf Ottenhöfen im Schwarzwald liegt im Achertal zwischen Schwarzwaldhochstraße und Badischer Weinstraße, 35 Kilometer entfernt von Straßburg/Elsass, Baden-Baden und Freudenstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
3214 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77883
Vorwahl
07842
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ottenhöfen im Schwarzwald
Hauptstraße 15
77883 Ottenhöfen im Schwarzwald
2. Ordnungsamt Ottenhöfen im Schwarzwald
Hauptstraße 15
77883 Ottenhöfen im Schwarzwald
3. Landratsamt Ortenaukreis
Kaiserstraße 111
77652 Offenburg
Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.